Was Baulasten sind
Eine Baulast ist eine freiwillig übernommene, öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde — zum Beispiel eine Zufahrtsbaulast für ein Hinterliegergrundstück oder eine Abstandsflächenbaulast zugunsten des Nachbargrundstücks. Baulasten werden im Baulastenverzeichnis der jeweiligen Gemeinde geführt und sind nicht im Grundbuch eingetragen.
Vor dem Verkauf lohnt sich daher eine separate Anfrage beim zuständigen Bauordnungsamt, um bestehende Baulasten zu prüfen — sowohl solche, die zulasten Ihres Grundstücks bestehen, als auch solche, die es begünstigen.
Warum Erschließung den Wert bestimmt
Ein Grundstück gilt als erschlossen, wenn es an das öffentliche Straßennetz sowie an Wasser-, Abwasser- und Stromversorgung angeschlossen ist bzw. angeschlossen werden kann. Unerschlossene Grundstücke sind für viele Bauherren mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden — das drückt in der Regel den erzielbaren Preis.
Klären Sie vor dem Verkauf, ob und in welcher Höhe noch Erschließungsbeiträge nach § 127 ff. BauGB offen sind — diese können je nach Kommune erheblich variieren.
Wie wir das im Rahmen der Einschätzung berücksichtigen
Bei der kostenlosen Ersteinschätzung fragen wir gezielt nach Erschließungszustand und bekannten Baulasten, um Ihnen und unseren Bauherren-Kunden eine realistische Grundlage für die Preisfindung zu geben.
Häufige Fragen
Wo erfahre ich, ob Baulasten auf meinem Grundstück liegen?
Beim Baulastenverzeichnis des zuständigen Bauordnungsamts – Baulasten stehen nicht im Grundbuch.
Wer zahlt offene Erschließungsbeiträge?
Das wird individuell zwischen Käufer und Verkäufer vertraglich geregelt, wir sprechen das offen an.
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