Amtliche Stellen und Register
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte (bei der Region Hannover bzw. dem jeweiligen Landkreis): veröffentlicht Bodenrichtwerte und erstellt Verkehrswertgutachten.
- Grundbuchamt beim zuständigen Amtsgericht: führt das Grundbuch mit Eigentums- und Belastungsangaben.
- Katasteramt: stellt Flurkarten und amtliche Lagepläne bereit.
- Bauordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. der Region Hannover: Auskunft zu Bebauungsplänen, Baulastenverzeichnis und Erschließungsstand.
Zentrale Rechtsgrundlagen
- Baugesetzbuch (BauGB): regelt u. a. Bebauungspläne, Vorkaufsrechte der Gemeinden (§§ 24–28) und Erschließungsbeiträge (§§ 127 ff.).
- Baunutzungsverordnung (BauNVO): definiert Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ) und zulässige Nutzungsarten in Bebauungsplänen.
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO): regelt landesspezifische bauordnungsrechtliche Anforderungen, etwa Abstandsflächen.
- § 311b BGB: verlangt die notarielle Beurkundung jedes Grundstückskaufvertrags.
- § 2032 ff. BGB: regelt die gemeinschaftliche Verwaltung von Nachlassgegenständen durch Erbengemeinschaften.
Hinweis
Diese Übersicht dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Bei konkreten Fragen zu Ihrem Grundstück empfehlen wir, zusätzlich einen Notar, Steuerberater oder das zuständige Amt zu konsultieren.
Häufige Fragen
Sind diese Angaben rechtsverbindlich?
Nein, diese Übersicht dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Wo bekomme ich eine verbindliche Auskunft?
Bei einem Notar, Steuerberater oder direkt beim zuständigen Amt.
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