Grundlegende Nachweise
- Aktueller Grundbuchauszug: zeigt Eigentumsverhältnisse, Grundstücksgröße und eingetragene Belastungen wie Grundschulden oder Wegerechte.
- Flurkarte / amtlicher Lageplan: stellt Lage, Zuschnitt und exakte Grenzen des Grundstücks dar, erhältlich beim Katasteramt.
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis: dokumentiert öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, etwa Zufahrts- oder Abstandsflächenbaulasten, erhältlich beim zuständigen Bauordnungsamt.
Baurecht und Erschließung
- Bebauungsplan oder Auskunft nach § 34 BauGB: zeigt, was und wie viel auf dem Grundstück gebaut werden darf.
- Erschließungsnachweis: Informationen dazu, ob Straße, Wasser, Abwasser und Strom bereits am Grundstück anliegen oder noch hergestellt werden müssen, inklusive möglicher noch offener Erschließungsbeiträge nach § 127 ff. BauGB.
- Bodengutachten, falls vorhanden — insbesondere bei unklarer Tragfähigkeit oder möglicher Altlastenproblematik relevant.
Für den Notartermin
Personalausweis aller Eigentümer, gegebenenfalls Erbschein bei geerbten Grundstücken, sowie Kontoverbindung für die Kaufpreiszahlung. Der Notar prüft die übrigen Formalitäten und holt in der Regel selbst einen aktuellen Grundbuchauszug ein.
Grundstückdirekt unterstützt Sie dabei, herauszufinden, welche dieser Unterlagen in Ihrem konkreten Fall wirklich notwendig sind.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen brauche ich unbedingt zuerst?
Grundbuchauszug und Flurkarte sind die wichtigsten Basisdokumente für eine erste Prüfung.
Muss ich alle Unterlagen selbst besorgen?
Nein, wir sagen Ihnen nach der Erstanfrage, was konkret in Ihrem Fall benötigt wird.
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