Was ein Grundstück zum Baugrundstück macht
Als Baugrundstück gilt eine Fläche, die nach dem geltenden Bebauungsplan oder nach § 34 BauGB (Bauen im unbeplanten Innenbereich) bebaubar ist. Entscheidend sind unter anderem die zulässige Grundflächenzahl (GRZ), die Geschossflächenzahl (GFZ) und die Art der zulässigen Nutzung.
Auch der Erschließungszustand — sind Straße, Wasser, Abwasser und Strom bereits vorhanden — beeinflusst, wie schnell ein Bauherr tatsächlich mit dem Bauen beginnen kann.
Warum die Käuferqualität entscheidend ist
Viele Baugrundstücke werden über Monate vermarktet, weil Interessenten zwar Interesse, aber keine gesicherte Finanzierung haben. Das führt zu Verzögerungen und im schlimmsten Fall zu geplatzten Verkäufen kurz vor dem Notartermin.
Grundstückdirekt gleicht Ihr Baugrundstück gezielt mit Bauherren ab, die ihre Finanzierung bereits mit der Bank geklärt haben und aktiv nach einem passenden Grundstück suchen.
Der Ablauf beim Verkauf über Grundstückdirekt
Nach Ihrer kostenlosen Anfrage prüfen wir, ob Ihr Baugrundstück zu einem unserer wartenden Bauherren passt. Passt es, kommen wir zu Ihnen — vor Ort oder per Video — und besprechen offen Ihre Preisvorstellung. Der Notartermin folgt zeitnah, da die Finanzierung des Käufers bereits steht.
Häufige Fragen
Was, wenn kein Bebauungsplan vorliegt?
Dann kann unter Umständen § 34 BauGB greifen (Bauen im unbeplanten Innenbereich) – wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen.
Muss das Grundstück bereits erschlossen sein?
Nicht zwingend, auch teilweise erschlossene Grundstücke prüfen wir gerne.
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