Erste Schritte nach dem Erbfall

Bevor ein geerbtes Grundstück verkauft werden kann, muss die Erbschaft im Grundbuch berichtigt werden — in der Regel durch Vorlage eines Erbscheins oder eines notariellen Testaments beim Grundbuchamt. Erst danach kann als Eigentümer rechtssicher verkauft werden.

Klären Sie außerdem frühzeitig, ob Erbschaftssteuer anfällt und ob es weitere Miterben gibt, deren Zustimmung zum Verkauf notwendig ist.

Den Wert realistisch einschätzen

Geerbte Grundstücke sind oft seit Jahrzehnten im Familienbesitz — der ursprüngliche Anschaffungswert sagt nichts über den heutigen Marktwert aus. Lage, aktueller Bebauungsplan, Erschließungszustand und die Nachfrage vor Ort bestimmen den realistischen Verkaufspreis.

Wie Grundstückdirekt unterstützt

Wir prüfen kostenlos und diskret, ob Ihr geerbtes Grundstück zu einem unserer wartenden, finanzierten Bauherren passt — unabhängig davon, ob es sich um eine Baulücke, ein unerschlossenes Grundstück oder eine Fläche mit älterem Bestandsgebäude handelt.

Häufige Fragen

Muss ich zuerst das Grundbuch berichtigen lassen?
Ja, mit Erbschein oder notariellem Testament, bevor ein rechtssicherer Verkauf möglich ist.

Was, wenn es mehrere Erben gibt?
Dann ist die Zustimmung aller Miterben zum Verkauf notwendig – mehr dazu in unserem Artikel zur Erbengemeinschaft.

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