Wann eine Teilung sinnvoll sein kann

Ist ein Grundstück deutlich größer als in der Umgebung üblich, kann eine Teilung in zwei oder mehr Baugrundstücke den Gesamterlös steigern, da kleinere Parzellen für mehr Bauherren erschwinglich und passend sind. Voraussetzung ist, dass jede Teilfläche für sich bebaubar bleibt — also über eine eigene Erschließung und Zufahrt verfügt und die Vorgaben des Bebauungsplans einhält.

Was rechtlich zu beachten ist

Eine Grundstücksteilung erfordert in der Regel eine Vermessung durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) sowie die Eintragung im Grundbuch. Je nach Kommune kann zusätzlich eine Teilungsgenehmigung erforderlich sein, insbesondere wenn ein Bebauungsplan besondere Festsetzungen enthält oder Erschließungsfragen ungeklärt sind.

Auch mögliche Erschließungsbeiträge sollten vorab geklärt werden, da sie sich durch eine Teilung auf mehrere neue Parzellen verteilen oder neu berechnen können.

Wie Grundstückdirekt bei der Einschätzung hilft

Wir prüfen im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung, ob eine Teilung Ihres Grundstücks sinnvoll wäre und ob unsere Bauherren-Kunden Interesse an einer oder mehreren der entstehenden Parzellen hätten.

Häufige Fragen

Brauche ich für eine Teilung einen Vermesser?
Ja, in der Regel einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) sowie eine Eintragung im Grundbuch.

Ist für jede Teilung eine Genehmigung nötig?
Je nach Kommune und Bebauungsplan kann eine Teilungsgenehmigung erforderlich sein – wir prüfen das im Einzelfall.

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