Was GRZ und GFZ bedeuten
Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, welcher Anteil eines Grundstücks maximal mit Gebäuden überbaut werden darf — eine GRZ von 0,4 erlaubt beispielsweise, 40 % der Grundstücksfläche zu bebauen. Die Geschossflächenzahl (GFZ) bezieht sich zusätzlich auf die Anzahl der Geschosse und begrenzt die insgesamt zulässige Wohn- bzw. Nutzfläche im Verhältnis zur Grundstücksgröße.
Beide Werte sind in § 19 und § 20 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt und werden im jeweiligen Bebauungsplan der Gemeinde konkret festgelegt.
Warum das für den Verkauf wichtig ist
Ein größeres Grundstück mit niedriger GRZ kann in der Praxis weniger bebaubare Fläche bieten als ein kleineres Grundstück mit höherer GRZ. Bauherren und deren Finanzierungsbanken prüfen diese Werte genau, bevor eine Kaufentscheidung fällt — sie bestimmen letztlich, welches Haus überhaupt realisierbar ist.
Auch Baufenster (der Bereich, in dem überhaupt gebaut werden darf), Firsthöhe und Dachform aus dem Bebauungsplan beeinflussen, ob ein bestimmter Haustyp — etwa ein Fertighaus-Katalogmodell — auf dem Grundstück umsetzbar ist.
Wo Sie diese Angaben finden
Den Bebauungsplan sowie Auskünfte zu GRZ und GFZ erhalten Sie beim Bauordnungs- bzw. Planungsamt Ihrer Gemeinde oder der Region Hannover. Grundstückdirekt prüft diese Angaben im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung mit.
Häufige Fragen
Wo finde ich die GRZ und GFZ meines Grundstücks?
Beim Bauordnungs- bzw. Planungsamt Ihrer Gemeinde oder im online einsehbaren Bebauungsplan.
Was, wenn kein Bebauungsplan existiert?
Dann richtet sich die zulässige Bebauung meist nach § 34 BauGB und der umgebenden Bebauung.
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